BRAUTRADITION SEIT 1872

Unsere GESCHICHTE

Die Marke EKU stammt aus der im November 1872 unter dem Namen „Erste Kulmbacher Actien-Exportbier Brauerei“ gegründeten Brauerei.
Als erste Brauerei in Kulmbach, exportierte EKU ihre Produkte über die Grenzen Bayerns. Der Postillon, der Gespannführer eines Pferdefuhrwerks, war der Erste, der EKU in die Welt hinaus transportierte.

Bereits im Jahre 1901 trafen die ersten EKU Biere Pils, Bockbier und Export in der chinesischen Hauptstadt Peking ein. Diese Tradition als exportierendes Bier hat EKU im Verlauf der Zeit nicht aufgegeben. In den dreißiger Jahren  des 20. Jahrhunderts wurde EKU in Übersee noch bekannter. Gleichzeitig behielt EKU bis heute ihre eigene bayerische Brautradition mit internationaler Bekanntheit bei und ist in aller Herrenländer zu finden:  Italien, Frankreich, China, Japan, USA, Mexiko, und und und …

Unsere BIERE

EKU, nach dem berühmten »Reinheitsgebot« von Herzog Wilhelm IV. aus dem Jahr 1516 gebraut, das die Bayerischen Brauer dazu verpflichtete, für die Herstellung von Bier ausschließlich Wasser, Hopfen und Malz zu verwenden.

BRAUTRADITION SEIT 1872

Unsere GESCHICHTE

Die Marke EKU stammt aus der im November 1872 unter dem Namen „Erste Kulmbacher Actien-Exportbier Brauerei“ gegründeten Brauerei.
Als erste Brauerei in Kulmbach, exportierte EKU ihre Produkte über die Grenzen Bayerns. Der Postillon, der Gespannführer eines Pferdefuhrwerks, war der Erste, der EKU in die Welt hinaus transportierte.

Bereits im Jahre 1901 trafen die ersten EKU Biere Pils, Bockbier und Export in der chinesischen Hauptstadt Peking ein. Diese Tradition als exportierendes Bier hat EKU im Verlauf der Zeit nicht aufgegeben. In den dreißiger Jahren  des 20. Jahrhunderts wurde EKU in Übersee noch bekannter. Gleichzeitig behielt EKU bis heute ihre eigene bayerische Brautradition mit internationaler Bekanntheit bei und ist in aller Herrenländer zu finden:  Italien, Frankreich, China, Japan, USA, Mexiko, und und und …

Unsere BIERE

EKU, nach dem berühmten »Reinheitsgebot« von Herzog Wilhelm IV. aus dem Jahr 1516 gebraut, das die Bayerischen Brauer dazu verpflichtete, für die Herstellung von Bier ausschließlich Wasser, Hopfen und Malz zu verwenden.